Elternzeit war früher nur ein Thema für Mütter.
Väter wollen bei der Geburt dabei sein, und sie wollen auch erleben, wie ihr Kind aufwächst. Gerade in den ersten Monaten. Deshalb ist es auch für die Väter möglich, Elternzeit zu nehmen.
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Recht auf Elternzeit
Vielen Vätern ist es bis heute gar nicht so bewusst, dass sie auch beim Baby bleiben können. Dabei haben sie ein Recht auf Elternzeit, und zwar in der Menge, wie sie den Müttern zusteht. Danach können Väter innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes insgesamt drei Jahre Elternzeit nehmen und diese auf bis zu drei Teile splitten. Damit können Väter eine bessere Bindung aufbauen und ganz in den Alltag mit dem Kind eintauchen. So können sie auch die Mutter bei ihrer Arbeit entlasten.
Arbeitgeber schriftlich informieren
Wie wird die Elternzeit für den Vater beantragt? Dazu muss der Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich informiert werden. Ablehnen darf der Arbeitgeber die Elternzeit nicht. Sie steht dem Vater des Kindes gesetzlich zu.
Mit der Elternzeit entfällt allerdings das Gehalt für den Vater. Als Ersatzleistung für das wegfallende Einkommen können Väter innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld beantragen (erst ab dem Tage der Geburt). Allerdings ersetzt das Elterngeld das bisherige Einkommen nur zu etwa 65 Prozent und auch nur für maximal zwölf Lebensmonate des Kindes.
Diese finanziellen Auswirkungen sind es, die Väter oft noch zurückschrecken lassen beim Thema Elternzeit. Hinzu kommt die Sorge, dass sich der Ausstieg auf Zeit negativ auf die berufliche Karriere auswirken könnte. Doch seriöse Arbeitgeber haben in der heutigen Zeit Verständnis dafür, dass junge Väter mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen möchten und beim Aufwachsen dabei sein zu können.