Schilder mit dieser Aufschrift kennt man von Baustellen, Spielplätzen oder anderen öffentlichen Orten. Doch wann haften Eltern tatsächlich und welche Versicherung ist in diesem Zusammenhang ratsam?
Kinder spielen gerne ausgelassen und bewegen sich oft ungestüm, da geht auch schon einmal etwas zu Bruch. Wer kommt dann für den Schaden auf`? In der Fachsprache heißt es, dass Kinder unter 7 Jahren „deliktunfähig“ sind. Dies bedeutet, dass niemand für sie haftet, wenn sie einen Schaden angerichtet haben. Im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zu einem Alter von 10 Jahren. Der Geschädigte kann also – vorausgesetzt, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben – gar keinen Schadensersatz einfordern.
Aufsichtspflicht der Eltern
Anders sieht dies allerdings aus, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn ein 6-jähriges Kind zum Beispiel in einem Geschäft herumläuft und dabei Porzellan zu Bruch geht, sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen und müssen für den Schaden aufkommen, denn sie hätten dafür sorgen müssen, dass ihr Kind nicht unkontrolliert durch das Geschäft läuft.
Ab wann sind Kinder schadensersatzpflichtig?
Kinder zwischen sieben und achtzehn Jahren gelten als „bedingt deliktfähig“, können also für ihre Taten durchaus verantwortlich gemacht werden. Hier wird es komplizierter, da es lt. Rechtsprechung auch auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes ankommt. Dies hängt natürlich auch stark vom Alter des Kindes ab und muss von Fall zu Fall genau geprüft werden. Grundsätzlich kann ein Kind haftbar gemacht werden und ein Urteil kann sogar noch innerhalb von 30 Jahren vollstreckt werden. So sind beispielsweise illegale Graffitis eine Straftat, für deren Schaden „Täter“ 30 Jahre lang zur Kasse gebeten werden kann. Jugendsünden können also teuer werden. Doch bei Kindern handelt es sich ja meist eher um unbedachte Taten oder einfach um ein Missgeschick.
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss!
Es gibt sicher viele Versicherungen, die nicht für jede Person wichtig sind, doch eine Privathaftpflichtversicherung sollte wirklich jeder haben. Sie gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im privaten Bereich auftreten. Dies kann die zertretene Brille des Nachbarn oder eben auch der Fußball des Kindes sein, der durchs Fenster nebenan fliegt. Für Familien bieten sich so genannte Familienhaftpflichtversicherungen an, in denen alle Familienmitglieder gleichermaßen geschützt sind. Diese Versicherung ist ein Muss, denn je nachdem, können durch einen Schaden ganz ordentliche Summen entstehen, die man eventuell aus eigener Tasche gar nicht bezahlen könnte.
Fazit:
Wer bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte sicherheitshalber checken, was genau abgedeckt ist und vor allem, ob alle Familienmitglieder gleichermaßen versichert sind. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, sollte sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler oder der Versicherung seines Vertrauens beraten lassen.