Entlastung für Familien

Wer hat Anspruch auf Kindergeld? Wie wird es ausgezahlt?

Insgesamt Zehn wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Kindergeld.

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Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld erhalten alle Eltern, deren Kinder nicht älter als 18 Jahre sind oder bis zum Kindesalter von 25 Jahren, wenn es sich in Ausbildung oder Studium befindet. Bei Kindern mit Behinderung und ohne die Möglichkeit, für sich selbst zu sorgen, gilt keine Altersgrenze.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld für die ersten drei Kinder wird ab Januar 2023 auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.

Wie wird es an wen ausgezahlt?

Die Familienkasse zahlt an einen Berechtigten – meist Vater oder Mutter. Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, müssen sie klären, an wen oder auf welches Konto die Kindergeldkasse das Geld überweisen soll.

Wann muss es beantragt werden?

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Am besten geschieht das gleich nach der Geburt. Den Antrag kann man online ausfüllen und abschicken.

Kann Kindergeld auch rückwirkend beantragt werden?

Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Frist zur rückwirkenden Zahlung von Kindergeld beträgt sechs Monate.

Kann man Einspruch gegen einen Bescheid einlegen?

Gegen eine Entscheidung der Familienkasse kann man Einspruch einlegen. Dazu hat man einen Monat lang Zeit.

Wie lautet die Regelung bei getrennt lebenden Eltern?

Trennen sich die Eltern, erhält derjenige das Kindergeld, bei dem das Kind wohnt. Betreut die Mutter das Kind, ist sie kindergeldberechtigt.

Wie lange gibt es Kindergeld?

Unter bestimmten Voraussetzungen (Schule, Studium, Ausbildung) kann man Kindergeld auch für volljährige Kinder erhalten. 

Was bedeutet der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag beträgt in 2023 pro Kind 3.012 Euro, für verheiratete Eltern sind es insgesamt 6.024 Euro. Er wirkt sich steuermindernd aus.

Wann erhält man einen Kinderzuschlag?

Wer wenig verdient und kein Arbeitslosengeld II erhält, kann Anspruch auf einen Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 250 Euro im Monat haben. Um den Kindergeldzuschlag zu beantragen, muss man sich an das zuständige Finanzamt wenden.

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